Einkommensteuererklärung
Höhe der voraussichtlichen Steuererstattung berechnen
Steuerbescheide und andere Bescheide der Finanzbehörde auf Richtigkeit prüfen
Rechtsmittel, Einsprüche und Klagen (Finanzgerichte) einlegen und führen
Steuervorteile optimal nutzen
Anträge zu den elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarte)
Lohnsteuerermäßigungsanträge Freibeträge für den lfd. Lohnsteuerabzug
Steuerklasse nach Beratung wählen (besonders im Hinblick auf das Elterngeld)
Kindergeld beantragen
Freistellungsantrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
Beantragung der Altersvorsorgezulage (Riester-Rente), Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
Dies alles bieten wir im Rahmen einer Mitgliedschaft ausschließlich bei Einkünften aus:
- nichtselbständiger Arbeit, einschließlich Pensionen und Betriebsrenten
- gesetzlichen und privaten Renten sowie Unterhaltsleistungen,
für diesen Fall auch bei:
- Einkünften aus Kapitalvermögen
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- sonstigen Einkünften
Sofern die drei letztgenannten Einnahmen 13.000 Euro(EV) bzw. 26.000 Euro(ZV) nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.
Wir sind der Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Rentner und Pensionäre.
Wir setzen unser Wissen und unsere Erfahrung zu Ihrem Vorteil ein.
Bei Bedarf auch Hausbesuche.
"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen."
Helmut Schmidt, Altbundeskanzler
Telefon: +49 (0) 152 02 07 3201
Soestestr. 9, 26676 Barßel
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